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Rechtsanwältin Katharina Braun berät Künstler wie Schauspieler, Sänger, Maler, Fotografen, Filmschaffende, Musiker, Designer und Architekten aber auch Verlage, Galerien, Kunsthändler, Produktionsunternehmen sowie Konzert- und Eventveranstalter.

Rechtsanwältin Braun beschäftigt sich insbesondere mit den allgemeinen zivilrechtlichen und urheberrechtlichen Aspekten künstlerischen Schaffens.

Zudem erstellen Rechtsanwältin Braun Verträge wie u.a. Verlagsverträge, Agenturverträge, Künstlerverträge, Verträge für die Verwertung Ihrer Musik-, Foto- und Filmrechte, Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen), Veranstaltungsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.